| Company | Information | Description |
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Georg Reischl Spedition GmbH, Ebersberg | Accounting / financial reports Bundesanzeiger | Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2021 bis zum 31.07.2022Date: 08/03/2023Language: German |
Georg Reischl Spedition GmbHEbersbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2021 bis zum 31.07.2022LageberichtI. Darstellung des Geschäftsverlaufs Während der Straßengüterverkehr im Kalenderjahr 2021 noch zu einem großen Teil vom Rückgang der Beförderungsmenge und -leistung aufgrund der Corona-Pandemie bzw. deren hoheitlichen Maßnahmen zu ihrer Eindämmung geprägt war, was zu schweren gesamt- und branchenwirtschaftlichen Umsatzeinbrüchen führte, ist die deutsche Wirtschaft in den ersten drei Quartalen 2022 trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen mit anhaltender Corona-Pandemie, dem Krieg in der Ukraine, steigenden Preisen, Friktionen in den globalen Lieferketten und Lieferengpässen bei bestimmten Waren, Bauteilen und Rohstoffen, die sich auf zahlreiche Branchen auswirkten, gewachsen. Dadurch entwickelten sich die Umsätze in einzelnen Sparten des Wirtschaftszweiges „Güterverkehr und Logistik“ aufgrund dieser etwas verbesserten konjunkturellen Lage wieder positiv, so dass das Vorkrisenniveau wieder erreicht werden konnte. Während sich die Umsätze in der Lagerhaltung und bei den Umzügen auf einem stabilen Niveau weiterentwickelten, führte die wiedergewonnene Steigerung der Beförderungsmenge in den Sparten Frachtumschlag und Straßengütertransport in den ersten drei Quartalen des Jahres 2022 zu einem deutlichen Anstieg der Gesamtleistung in diesen Segmenten, was sich positiv auf die Umsatzrendite der gesamten Branche niederschlug. Diese oben aufgeführten branchenmäßigen Gegebenheiten bzw. gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen spiegeln sich auch beim Berichtsunternehmen wieder. Im Berichtsjahr konnte somit, wie oben dargestellt, auch das Berichtsunternehmen nach der Aufhebung der hoheitlichen Corona Maßnahmen in den ersten drei Quartalen des Kalenderjahres 2022 durch eine deutliche Steigerung des Fracht- und Güterverkehrsaufkommens höhere Spartenerlöse in diesen Segmenten erzielen. Die Personalkosten erwiesen sich dabei weiterhin als bedeutsamster Kostenfaktor. Aufgrund des weiterhin notwendigen hohen Personalstammes sowie der Lohn- und Gehaltssteigerungen für langjähriges Fach- und Stammpersonal und der kostenverursachenden notwendigen systematischen Personalweiterbildungs-, Rekrutierungs- und Personalbindungsmaßnahmen in Folge des vorherrschenden Fachpersonalmangels konnte in den jeweiligen Unternehmensbereichen trotz ständiger Optimierungsprozesse und Produktivitätssteigerungen ein weiterer Kostenanstieg in den Personalkosten gegenüber dem Vorjahr nicht vermieden werden. Fuhrparkseitig wurden aufgrund der verbesserten wirtschaftlichen Gegebenheiten höhere Ersatzinvestitionen vorgenommen. Im Berichtszeitraum erfolgten Investitionen in diesem Segment in Höhe von insgesamt 1.052 TEUR (Vorjahr 150 TEUR). In den nächsten Jahren sind jährlich nachhaltige Ersatzinvestitionen im Sachanlagevermögen, angepasst an die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung, geplant. Dies führte in Folge mit Ablauf des Geschäftsjahres dazu, dass aufgrund des spürbaren Anstiegs der unternehmerischen Gesamtleistung im Geschäftsjahr 2021/2022 einerseits und erfolgter Anpassungen im Bereich der Personalkosten, dem effizienten Einsatz der Fuhrparkkapazitäten und der Kostenoptimierung im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen andererseits, das Betriebsergebnis aus operativer Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr 2021/2022, bezogen auf das pandemiegetriebene Vorjahr 2020/2021, wieder deutlich verbessert werden konnte. II. Darstellung der Lage Die Finanz- und Vermögenslage im Berichtszeitraum 2021/2022 stellt sich demgemäß wie folgt dar. Die immateriellen Vermögensgegenstände veränderten sich im Verhältnis Anschaffung/Abschreibung gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig, das Sachanlagevermögen erhöhte sich betragsmäßig im Berichtszeitraum um 514 TEUR. Die Anlagendeckung verringerte sich von 479,08% auf 354,81%, die Anlagendeckung II von 497,68% auf 370,60% gegenüber dem Vorjahr. Die nach wie vor sehr stabile und hohe Eigenkapitalausstattung (Eigenkapital/Gesamtkapital) hat sich von 82,00% auf 74,76% gegenüber dem Vorjahr reduziert. Das Verhältnis von Anlagevermögen zum Gesamtvermögen (Anlagenintensität) erhöhte sich hingegen von 17,10% im Vorjahr auf nunmehr 21,07% im Berichtsjahr. Der Verschuldungsgrad (Fremdkapital/Eigenkapital) betrug im Berichtsjahr 33,44% (Vorjahr 22,00%). Die Finanzlage der Gesellschaft stellt sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar: Die Liquidität 1. Grades lag am Bilanzstichtag bei 139,11% (Vorjahr 372,00%), die Liquidität 2. Grades betrug 348,99% (Vorjahr 554,47%), und die Liquidität 3. Grades betrug 362,53% (Vorjahr 559,36%). Die Umsatzrentabilität hat sich um 4,18% im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Die Cash-Flow Marge (Cashflow/Gesamtleistung) erhöhte sich von 12,67% im Vorjahr auf 16,00% im Berichtsjahr 2021/2022. III. Hinweise auf Risiken der künftigen Entwicklung Die Aktivitäten der Georg Reischl Spedition GmbH sind üblicherweise den gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Risiken dieses volatilen und konjunkturreagiblen Marktes ausgesetzt. Aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen der Sanktionspakete auf den Rohölpreis, auf die Lieferkettenproblematik und auf die Importe von Energierohstoffen, welche aufgrund der russischen Aggression gegen die Ukraine erfolgten, wird von Seiten der Geschäftsführung, ausgehend von der daraus hervorgehenden latenten Unsicherheit bezüglich der weiteren wirtschaftlichen und politischen Entwicklung in Europa und der gesamten Welt und deren nachhaltigen Handhabung durch die politischen Entscheidungsträger, die künftige nachfrageseitige Geschäftsentwicklung weiterhin zurückhaltend beurteilt. Demgemäß sind von Unternehmerseite für die Geschäftsjahre 2022/2023 und 2023/2024 die Geschäftserwartungen aufgrund der makroökonomischen Unsicherheiten vorsichtig gedämpft in Folge nicht abschließend prognostizierbarer Auftragslage und der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden letztendlich zu erzielenden Kapazitätsauslastung des Unternehmens, hier im Besonderen in den Spartenbereichen Frachtumschlag und Straßengüterverkehr, und deren unmittelbare Wirkungen auf die Umsatzrentabilität und Gewinnmarge des Gesamtunternehmens. Was die sonstigen Risikofaktoren bzw. Herausforderungen der Branche nebst des Ukrainekrieges betrifft, führen die nach wie vor steigenden Leistungs- und Qualitätsanforderungen, die weiteren nicht prognostizierbaren mittelfristigen drastischen Kostensteigerungen bei Energie (aufgrund der Sanktionen neben der Einführung der sog. „CO2 -Bepreisung“ ab Januar 2021, die de facto einer Anhebung des Mineralölsteuersatzes gleichkommt), bei Personal und Maut, der zunehmende Fahrermangel, die neuen Anforderungen durch die verkehrsübergreifende Vernetzung, die zunehmend schärferen Sicherheits- und Umweltschutzauflagen, der entsprechende Aufbau des IT Know-how und die dafür erforderlichen Investitionen, bedingt durch die fortschreitende Digitalisierung (Fahrerassistenz, intelligente Verkehrssysteme), und der weiterhin vorherrschende Wettbewerbsdruck durch die gezielte Strategie der Kostenführerschaft einiger potenzieller Wettbewerber (Margendruck) dazu, dass sich in den nächsten Geschäftsjahren die wirtschaftliche Situation des Unternehmens nicht weiter nachhaltig verbessern dürfte, sofern diese Kostenpotentiale zumindest nicht teilweise marktseitig durch entsprechende Preis- bzw. Frachtratenerhöhungen ausgeglichen werden können. Im Fokus stehen somit verstärkt die Sicherung der Auftrags- und Liquiditätslage, die Verbesserung der Ertragslage sowie entsprechende Kostensenkungsmaßnahmen zur Fixkostendegression. Inwieweit die getroffenen Russland-Sanktionen, welche im worst-case-Szenario zu einem tiefgreifenden Einbruch der gesamtwirtschaftlichen Produktion führen dürften, zukünftig weitere zunehmende Nachfrageimpulse auf die Wirtschaft und deren Wertschöpfungsketten nachhaltig entfalten werden, lässt sich trotz ursprünglich prognostizierter Aufholbewegung der gesamt- und branchenwirtschaftlichen Größen gemäß gleitender Mittelfristprognose Winter 2022/2023 des BAG derzeit nicht abschätzen, da die vorgegebenen externen Rahmenbedingungen in Politik, Gesetzgebung und Wirtschaft von Unternehmensseite sanktionsgetrieben nach wie vor als volatil beurteilt werden. IV. Voraussichtliche Entwicklung in nachfolgenden Geschäftsjahren Die Geschäftsführung erwartet, dass trotz der unter Ziffer III dargestellten Kausalitäten und den gegenwärtigen und zukünftig nicht abschließend prognostizierbaren Marktgegebenheiten bzw. Marktunsicherheiten und deren Strahlwirkung auf die nachfolgenden Geschäftsjahre, die umsatzmäßige Gesamtleistung des Unternehmens in den folgenden Geschäftsjahren, prognostiziert bis 2023/2024, im Vergleich zum Berichtsjahr, zu festigen bzw. weiter zu steigern. Durch das in Zukunft allerdings prognostizierte weiter steigende Kostenniveau, insbesondere auch im Bereich der Personalkosten, kann eine Prognose hinsichtlich Umsatzrentabilität und Gewinnmarge trotz ursprünglich vom BAG für die Jahre 2023 bis 2026 prognostizierter wieder grundsätzlich positiver konjunktureller und verkehrswirtschaftlicher Aussichten, aus heutiger Sicht unternehmerseitig nicht abschließend beurteilt werden. Mit einer Qualitätsoffensive, der Spezialisierung auf hochwertige Logistikdienstleistungen, zugeschnitten auf die speziellen Kundenbedürfnisse bzw. dem Angebot individueller Branchenlösungen, der angebotenen Flexibilität, der Verlässlichkeit und einer entsprechenden jahrelangen Problemlösungskompetenz im Bereich der einzelnen operativen Kunden- und Marktsegmente zum einen und einer weiteren Optimierung der Kostenstrukturen zum anderen, wird das Berichtsunternehmen versuchen auch zukünftig mit den oben aufgeführten Maßnahmen auf diese externen Marktgegebenheiten flexibel zu reagieren, um den weiteren Unternehmenserfolg nachhaltig abzusichern. Die tatsächlichen finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen werden allerdings erst mit einer zeitlichen Verzögerung sichtbar und sind derzeit langfristig nicht abschließend prognostizierbar. Aufgrund der engen Verknüpfung der Logistikbranche mit der Wirtschaftsentwicklung und den hohen Kapazitäten schlägt sich ein globaler Wachstumsstopp und der damit einhergehende steigende Protektionismus, der vollzogene Brexit Großbritanniens aus der EU mit dessen immer noch nicht endgültig einschätzbaren zusätzlichen Folgen (sog. Abwärtsrisiken) negativ auf dieses Marktsegment und damit in Folge auf das Unternehmen nieder. Die operativ drängenden Herausforderungen für die kommenden Jahre lassen sich dabei auf zwei wesentliche Themenkomplexe zurückführen, den Fachkräftemangel, den die Corona Pandemie noch verschärft hatte, und die Digitalisierung und dies vor einer nicht prognostizierbaren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aufgrund der Auswirkungen des Ukrainekrieges und deren getroffenen Sanktionsmaßnahmen, verbunden mit der weiter bestehenden latenten Unsicherheit hinsichtlich deren zukünftiger nachhaltiger Beherrschung bzw. temporärer Überwindung und letztendlich deren Handhabung durch die politischen nationalen und internationalen Entscheidungsträger. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1.1 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Der Jahresabschluss der Georg Reischl Spedition GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahre des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bewertet. Für erkennbare Einzelrisiken wurden angemessende Einzelwertberichtigungen gebildet. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung beim nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand berücksichtigt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten mit deren Erfüllungsbetrag gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. 3. Angaben zur Bilanz 3.1 Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
3.2 Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 57.705,99 (Vorjahr EUR 41.127,00). 3.3 Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 13.852,49 (Vorjahr EUR 44.054,22). 3.4 Pensionsrückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen wurden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Methode) gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,78% (Restlaufzeit 15 Jahre, 10-jähriger Durchschnittszins) angesetzt. Gehaltsanpassungen sind nicht zu berücksichtigen. Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren im laufenden Geschäftsjahr ein Unterschiedsbetrag für die Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von EUR 31.576,00. 3.5 Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
3.6 Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Es bestehen wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. 3.7 Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 2.215.888,26 (Vorjahr EUR 1.922.554,84). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 3.120,75 (Vorjahr EUR 3.360,75). 3.8 Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 143.451,56 (Vorjahr EUR 208.449,36). 3.9 Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken: Sicherheiten für Avalkredite EUR 505.757,52 (Vorjahr EUR 500.000,00). 3.10 Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Abschlussstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 4.061.922,76 (Vorjahr EUR 5.122.695,24). 4. Sonstige Angaben 4.1 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigt:
4.2 Namen der Geschäftsführer Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Georg Reischl, Speditionskaufmann, und Frau Brigitte Reischl, Kauffrau, geführt. 4.3 Vergütungen der Geschäftsführer Vom Schutzrecht nach § 286 (4) HGB bezüglich der Vergütungen der Geschäftsführungsorgane wird Gebrauch gemacht. 4.4 Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt EUR 4.231.511,37. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von EUR 14.777.059,23, der zu verwenden ist. Auf neue Rechnung werden EUR 14.777.059,23 vorgetragen.
Georg Reischl Spedition GmbH Georg Reischl Brigitte Reischl Geschäftsführung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2023 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Georg Reischl Spedition GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Georg Reischl Spedition GmbH, Ebersberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Juli 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. August 2021 bis zum 31. Juli 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Georg Reischl Spedition GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. August 2021 bis zum 31. Juli 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, bei Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Juli 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. August 2021 bis zum 31. Juli 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, bei Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 25. Juli 2023 Appel Spies Vogt Züll M. Sc. Christian Spies, Wirtschaftsprüfer M. Sc. Stefan Vogt, Wirtschaftsprüfer |
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