Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022

Bilanz zum 30.06.2022

AKTIVA

30.06.2022 30.06.2021
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterialle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 83.157,00 129.582,00
83.157,00 129.582,00
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.377.091,00 3.997.227,00
2. geleistete Anzahlungen 2.425,00 9.478,37
3.379.516,00 4.006.705,37
III Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.890.230,55 2.890.230,55
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 594.000,00 594.000,00
3. Sonstige Ausleihungen 650.000,00 650.000,00
4.134.230,55 4.134.230,55
7.596.903,55 8.270.517,92
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. In Arbeit befindliche Aufträge 4.459.170,61 4.103.478,61
2. Erhaltene Anzahlungen -349.705,65 -415.226,30
4.109.464,96 3.688.252,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Leistungen 48.421.019,60 48.175.549,59
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 602.545,59 743.788,80
3. Sonstige Vermögensgegenstände 12.011.228,86 11.816.902,06
61.034.794,05 60.736.240,45
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.106.036,56 35.932.177,51
91.250.295,57 100.356.670,27
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.381.012,87 1.764.047,21
D. Aktive latente Steuern 7.421.950,70 7.577.296,18
107.650.162,69 117.968.531,58
Treuhänderisch übernommene Vermögenswerte 51.142.878,26 35.605.083,23

PASSIVA

30.06.2022 30.06.2021
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Gewinnvortag 1.811.825,73 1.810.634,79
III. Jahresüberschuss 19.996,95 1.190,94
Bilanzgewinn 1.831.822,68 1.811.825,73
2.331.822,68 2.311.825,73
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 58.204.737,54 54.467.440,46
2. Sonstige Rückstellungen 33.687.900,00 49.107.500,00
91.892.637,54 103.574.940,46
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.285.397,73 1.476.935,20
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 3.754.581,92 3.438.907,45
3. Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen 260.291,59 153.948,84
4. Sonstige Verbindlichkeiten 8.125.431,23 7.011.973,90
13.425.702,47 12.081.765,39
107.650.162,69 117.968.531,58
Treuhandverpflichtungen 51.142.878,26 35.605.083,23

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021/2022

30.06.2022 30.06.2021
Euro Euro
1. Umsatzerlöse 183.555.305,57 171.919.104,34
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an in Arbeit befindlichen Aufträgen 355.692,00 1.993.418,54
3. Sonstige betriebliche Erträge 3.217.931,06 2.095.484,10
Gesamtleistung 187.128.928,63 176.008.006,98
4. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 6.983.336,23 5.391.399,24
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 118.179.196,25 112.730.220,52
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Untersützung 15.555.337,92 15.046.787,03
davon für Altersversorgung 6.815.644,07 6.325.782,04
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.209.457,13 1.402.029,61
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 43.285.160,74 39.580.136,89
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 29.700,00 29.700,00
davon aus verbundenen Unternehmen 29.700,00 29.700,00
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 33.960,80 33.672,37
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.261.982,47 1.468.378,19
davon an Gesellschafter 240.674,47 218.780,97
11. Aufwendungen aus Verlustübernahme 367.248,08 196.555,78
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 175.528,18 201.965,46
Latente Steuern 155.345,48 52.715,69
330.873,66 254.681,15
13. Ergebnis nach Steuern / Jahresüberschuss 19.996,95 1.190,94
14. Bilanzgewinn des Vorjahres 1.811.825,73 1.810.634,79
15. Bilanzgewinn 1.831.822,68 1.811.825,73

Anhang für das Geschäftsjahr 2021/2022

Luther Rechtsanwaltsaesellschaft mbH

mit Sitz in Köln

zuständiges Registergericht: AG Köln; HRB 39853

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die für die einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung geforderten Zusatzangaben in den Anhang übernommen. Die Zahlen des Jahresabschlusses sind auf Tausend Euro gerundet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen mit einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren bewertet.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Dabei werden die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 bis 33 Jahren linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro sind im Erwerbsjahr aufwandswirksam erfasst worden. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 1.000,00 Euro wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear Gewinn mindernd aufzulösen ist.

Bei den Finanzanlagen werden Ausleihungen und Gesellschaftsanteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.

Die in Arbeit befindlichen Aufträge sind zu vollen Herstellungskosten bewertet. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den voraussichtlichen Erlösen Abschläge für noch anfallende Kosten (und angemessenen Gewinn) vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Bei den Steuerabgrenzungen wurde von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern gem. § 274 HGB Gebrauch gemacht.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf Grundlage von versicherungsmathematischen Gutachten, basierend auf den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Steigerungen der Gehälter sind mit 2,50 % p. a. und Renten mit 1,00 % p. a. berücksichtigt. Der Zinssatz zur Ermittlung des Barwerts beträgt 1,76 % p. a. (10-Jahres-Durchschnittsbildung). Der Rechnungszins zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages gem. § 253 Absatz 6 HGB-E beträgt 1,34 % p. a. (7-Jahres-Durchschnittsbildung).

Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendiger Höhe des Erfüllungsbetrages.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagengitter dargestellt.

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 12.011 (Vorjahr TEUR 11.817) sind im Wesentlichen TEUR 11.616 Rückforderungen aus Vorauszahlungen von Gewerbe- und Körperschaftssteuer enthalten. Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 238 (Vorjahr TEUR 246) sind Mietkautionen. Im Vorjahr waren TEUR 4 Darlehen an Mitarbeiter mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

Die Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 1.381 (Vorjahr TEUR 1.764) umfassen Vorauszahlungen für Mieten und Veranstaltungen, Versicherungsprämien und Lizenzen.

Bei den Steuerabgrenzungen handelt es sich um aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 7.422 (Vorjahr TEUR 7.577), die im Wesentlichen aus der unterschiedlichen handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung und Bewertung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellung aus Drohverlusten resultieren. Der verwendete Steuersatz beträgt 31,9 %. Die hieraus resultierende Erhöhung des Jahresüberschusses sowie der entsprechende Anteil am Gewinnvortrag sind nicht ausschüttungsfähig.

Das Stammkapital beträgt TEUR 500 und wird von der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts der Gesellschafter von Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehalten.

Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen hat die Gesellschaft eine zugunsten von Pensionsanwärtern verpfändete Geldanlage in Höhe von TEUR 330 gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den Pensionsrückstellungen saldiert. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen beträgt TEUR 58.535. Der Rechnungszins zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurde gem. § 253 HGB mit der 10-Jahres-Durchschnittsbildung ermittelt. Der Unterschiedsbetrag zur 7-Jahres-Durchschnittsbildung beträgt TEUR 2.827 (Vorjahr TEUR 4.274).

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen im Personalbereich (Überstundenvergütungen, Urlaub, Tantiemen, abzugrenzende Gehälter).

Die Verbindlichkeiten sind alle kurzfristig (Restlaufzeit bis 1 Jahr) fällig.

Bei den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.125 (Vorjahr TEUR 7.012) handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 7.091 (Vorjahr TEUR 6.649).

Anlagengitter 30.06.2022

Anlageposten Anschaffungskosten
nach § 266 (2) HGB 01.07.2021 Zugänge Abgänge Umbuchungen 30.06.2022
Euro Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.606.759,66 30.284,00 0,00 0,00 1.637.043,66
1.606.759,66 30.284,00 0,00 0,00 1.637.043,66
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 11.896.787,83 503.854,76 285.736,30 9.478,37 12.124.384,66
2. Geleistete Anzahlungen 9.478,37 2.425,00 0,00 -9.478,37 2.425,00
11.906.266,20 506.279,76 285.736,30 0,00 12.126.809,66
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.586.897,00 0,00 0,00 0,00 3.586.897,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 594.000,00 0,00 0,00 0,00 594.000,00
3. Sonstige Ausleihungen 650.000,00 0,00 0,00 0,00 650.000,00
4.830.897,00 0,00 0,00 0,00 4.830.897,00
Summe Anlagevermögen 18.343.922,86 536.563,76 285.736,30 0,00 18.594.750,32
Anlageposten Abschreibungen
nach § 266 (2) HGB 01.07.2021 Zugänge Abgänge 30.06.2022
Euro Euro Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.477.177,66 76.709,00 0,00 1.553.886,66
1.477.177,66 76.709,00 0,00 1.553.886,66
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 7.899.560,83 1.132.748,13 285.015,30 8.747.293,66
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
7.899.560,83 1.132.748,13 285.015,30 8.747.293,66
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 696.666,45 0,00 0,00 696.666,45
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00
696.666,45 0,00 0,00 696.666,45
Summe Anlagevermögen 10.073.404,94 1.209.457,13 285.015,30 10.997.846,77
Anlageposten Buchwerte
nach § 266 (2) HGB 30.06.2022 30.06.2021
Euro Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 83.157,00 129.582,00
83.157,00 129.582,00
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 3.377.091,00 3.997.227,00
2. Geleistete Anzahlungen 2.425,00 9.478,37
3.379.516,00 4.006.705,37
III. Finanzanlagen 3.462.673,00 4.136.287,37
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.890.230,55 2.890.230,55
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 594.000,00 594.000,00
3. Sonstige Ausleihungen 650.000,00 650.000,00
4.134.230,55 4.134.230,55
Summe Anlagevermögen 7.596.903,55 8.270.517,92

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 3.218 (Vorjahr TEUR 2.095) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 2.068 (Vorjahr TEUR 1.386) und der Herabsetzungen von Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 200 (Vorjahr TEUR 311). Aus Währungsumrechnungen sind TEUR 796 (Vorjahr TEUR 121) enthalten.

Der Materialaufwand betrifft ausschließlich Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von TEUR 6.983 (Vorjahr TEUR 5.391).

Bei den Abschreibungen handelt es sich um planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 77 (Vorjahr TEUR 128) und auf bewegliche Sachanlagen in Höhe von TEUR 1.133 (Vorjahr TEUR 1.274).

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Reisekosten, Aus- und Fortbildungskosten, Forderungsverluste, Buchverluste aus Anlageabgängen, Mieten, Factoring Aufwand, Leasinggebühren, Instandhaltungskosten, Büro- und Literaturkosten und Versicherungsprämien ausgewiesen. Aus Währungsumrechnungen und Devisentermingeschäften sind TEUR 15 (Vorjahr TEUR 299) enthalten.

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr TEUR 30) betreffen Zinsen aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

In den Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind TEUR 1.021 (Vorjahr TEUR 1.248) Aufwand aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen enthalten. Des Weiteren sind Zinsen an Gesellschafter in Höhe von TEUR 240 (Vorjahr TEUR 219) enthalten.

Die Aufwendungen aus Verlustübernahme resultieren aus dem Gewinnabführungsvertrag (GAV), den die Gesellschaft mit der LRA Pensionen GmbH im November 2019 abgeschlossen hat. Im Abschluss der LRA Pensionen GmbH zum 31.12.2021 weist die GuV nach Steuern einen Verlust in Höhe von TEUR 367 (Vorjahr TEUR 197) aus.

Sonstige Angaben

Im Durchschnitt waren im Geschäftsjahr 2021/2022 bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beschäftigt:

Vollzeitbasis Personen
2021/2022 Vorjahr 2021/2022 Vorjahr
Berufsträger 361 362 393 399
Lokaler Support und Sekretariatspersonal 209 202 245 240
Zentrales Verwaltungspersonal 72 63 85 75
642 627 723 714

Zum 30. Juni 2022 beschäftigte die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 664 Mitarbeiter auf Vollzeitbasis und 748 Mitarbeiter nach Anzahl der Personen.

Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen betreffen Miet-, Wartungs- und Leasingverträge. Verpflichtungen aus Mietverträgen bestehen monatlich in Höhe von TEUR 851, Verpflichtungen aus Leasing- und Wartungsverträgen sind monatlich in Höhe von TEUR 223 fällig.

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021/2022 berechnete Gesamthonorar in Höhe von TEUR 254 verteilt sich auf das Honorar für Abschlussprüfung in Höhe von TEUR 34 und für sonstige Leistungen des Unternehmens des Abschlussprüfers in Höhe von TEUR 220.

Die Gesellschaft hält folgende Beteiligungen mit mehr als 20 %:

Luther Solutions GmbH mit Sitz in Köln; Anteil 100 %; Eigenkapital TEUR 75;

Ergebnis des Geschäftsjahres 2021/2022: Jahresfehlbetrag von TEUR 2

LRA Pensionen GmbH mit Sitz in Köln; Anteil 100 %; Eigenkapital TEUR 2.849;

Ergebnis des Geschäftsjahres 2021: Jahresüberschuss von TEUR 0

Luther LLP mit Sitz in Singapur; Anteil 70 %; kein Eigenkapital;

Ergebnis des Geschäftsjahres 2021: Jahresfehlbetrag von TEUR 224

Luther S.A. mit Sitz in Luxemburg; Anteil 50 %; kein Eigenkapital;

Ergebnis des Geschäftsjahres 2021: Jahresüberschuss von TEUR 15

Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2021/2022 die Rechtsanwälte Frau Elisabeth Lepique und Herr Dr. Markus Sengpiel. Sie schlagen vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Köln, den 02. September 2022

Elisabeth Lepique

Dr. Markus Sengpiel

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021/2022

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln

Inhaltsverzeichnis

Geschäftsverlauf

Ertragslage

Finanzlage

Vermögenslage

Digitalisierung

Internationalisierung und Auszeichnungen

Internationalisierung

Auszeichnungen

Risiko und Prognose

Risikobericht

Prognosebericht

Geschäftsverlauf

Ertragslage

Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Luther) ist auf Wachstumskurs. Im Geschäftsjahr 2021/2022 hat die Gesellschaft eine Gesamtleistung von EUR 187 Mio. erwirtschaftet - eine deutliche Steigerung von 6 %-Punkten gegenüber dem Vorjahreswert. Noch positiver hat sich der Umsatz pro Berufsträger (UBT) erhöht. Der UBT konnte um 7 % auf TEUR 518 (Vorjahr TEUR 486) gesteigert werden. Die Anzahl der Berufsträger ist nahezu unverändert geblieben.

Gesamtleistung in Anstieg
Gesamtleistung
Durchschnitt
Berufsträger (FTE) *
Umsatz
pro Berufsträger (UBT)
Geschäftsjahr Mio. EUR in %
2021/2022 187,1 6 % 361 518 TEUR
2020/2021 176,0 -6 % 362 486 TEUR
2019/2020 187,0 -2 % 442 423 TEUR
2018/2019 190,2 31 % 427 445 TEUR
2017/2018 145,3 27 % 334 435 TEUR
2016/2017 114,5 4 % 276 415 TEUR

* FTE = full time equivalent = auf Vollzeitbasis

Einen großen Anteil an dem gesteigerten Umsatz pro Berufsträger trug der Ausbau eines neuen Großmandats sowie der Anstieg der Aufträge in den Bereichen Compliance, IT und Real Estate bei. Vor allem die erfolgreiche Zusammenarbeit von interdisziplinären Teams aus mehreren Standorten und Service Lines hat sich ausgezahlt.

Ergänzend zu den Service Lines haben sich die fünf Industriegruppen - Energy, Mobility & Logistics, Real Estate & Infrastructure, Information Tech & Telecommunications sowie Health Care & Life Science - inzwischen fest in der Organisationsstruktur etabliert. Eine Fokussierungsmaßnahme, um die konsequente Steigerung der Luther Branchenexpertise im Markt zu stärken. Auch bei der Rekrutierung von Quereinsteigern wird die Branchenorientierung strikt berücksichtigt.

Die Entwicklung der Aufwandsseite war stark von den pandemischen Zyklen geprägt: Einerseits wirkten Nachholaktivitäten, andererseits das Luther Nachhaltigkeitskonzept (als Teil des Luther ESG-Konzeptes):

Mit Eintritt der Lockerungen der pandemiebedingten Einschränkungen sind die betrieblichen Aufwendungen für interne und externe Veranstaltungen, kombiniert mit Präventionsmaßnahmen, um rund 68 % gestiegen. Auch die Aufwendungen für Reisekosten haben sich nahezu verdoppelt. Die Nachhaltigkeitsstrategie machte sich bezahlt. Die Aufwendungen für Reisekosten liegen deutlich unter dem Niveau von 2019.

Die Ausgaben für Druck-Materialien und sonstige Print-Medien haben sich um rd. 10 % unter Vorjahr bewegt. Die Aufwendungen für Versicherungen sanken um 7 % gegenüber dem Vorjahr trotz Erweiterung der Leistungen über Luther. Solutions.

Teil des Luther-ESG-Konzeptes ist es, sich neben der pro-bono-Tätigkeit der Mitarbeiter auch finanziell mit Spenden zu engagieren. Für die Flutopfer an der Ahr sowie für die Opfer des Ukraine-Krieges hat Luther sich mit Finanz- und Sachspenden eingebracht.

Die zukunftsgerichtete Personalentwicklung und -gewin- nung hat sich bei Luther bewährt. Mit einen gesunden Mix zwischen der Gewinnung von Laterals und der Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiter steht Luther gut da. Die Mitarbeiterentwicklung wird zentral über die Luther.academy konzipiert und umgesetzt. Im Berichtszeitraum wurden rund 52 Fort- und Weiterbildungen über die Luther.academy sämtlichen Fach- und Servicekräften angeboten. Nicht zuletzt erfolgte aufgrund der Pandemie der Großteil des Seminarangebots remote. Zudem hat Luther das Angebot an online verfügbaren Schulungskursen auf mehr als 120 erhöht. Sowohl Basiswissen als auch Spezialthemen kön- nen damit jederzeit bequem von den Mitarbeitern auf Basis ihrer eigenen Verfügbarkeit und ihrer eigenen Präferenzen abgerufen werden. Nicht nur von Mitarbeitern in Teilzeit wird von diesem Angebot rege Gebrauch gemacht.

In den internen Servicebereichen ist Luther, anders als bei den Berufsträgern, gegenüber dem Vorjahr ordentlich gewachsen. Im Bereich der Assistenzen konnte Luther mehr Auszubildende gewinnen und der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Luther ist es gelungen, mehr jungen Menschen einen Ausbildungsplatz anzubieten als im vergangenen Berichtsjahr. Luther zeigt - mehr denn je - allen Fachbereichen berufliche Perspektiven auf.

Nicht nur in den Ausbildungsberufen, sondern auch auf der Ebene der anwaltlichen und steuerberatenden Mitarbeiter konnte Luther punkten: Die Quote der internen Partner Promotions ist deutlich gestiegen. Den Anteil an Partnerinnen kontinuierlich zu erhöhen, ist gleichzeitig aufgegangen. 50 % der internen Promotions sind Partnerinnen gewesen. Mit der Verankerung einer Partnerschaft in Teilzeit im Gesellschaftsvertrag ist die bisher gelebte Praxis der letzten Jahre verschriftlicht.

Das Luther Female Network, das Anfang 2021 gegründet wurde, erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Die Luther-Kolleginnen vernetzen sich in regelmäßigen Veranstaltungen und tauschen Erfahrungen aus.

Finanzlage

Der Fokus im Berichtsjahr lag in einem ausgewogenen Management der Liquidität, um einerseits den Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können und andererseits negative Bankzinsen weitestgehend zu vermeiden. Die liquiden Mittel blieben im abgelaufenen Wirtschaftsjahr mit EUR 26,1 Mio. ca. EUR 9,8 Mio. unter Vorjahr. Mit diesem Netto- Zahlungsmittelbestand sichert Luther hinreichend die Mittel, um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von EUR 1,5 Mio. und sonstige Verbindlichkeiten von EUR 8,1 Mio. zu bedienen.

Vermögenslage

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Gesellschaft insbesondere Investitionen im Bereich der Digitalisierung für IT-Ausstattung vorgenommen. Auch die Ausgaben zur Fortbildung der Mitarbeiter wurden erhöht. Diese Maßnahmen werden sich auf den Ausbau der Marktstellung von Luther in den nächsten Jahren weiterhin positiv auswirken. Die Gesellschaft macht wie im vergangenen Geschäftsjahr wieder von dem Wahlrecht Gebrauch, aktive latente Steuern aus Unterschieden zwischen handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen in Höhe von EUR 7,4 Mio. auszuweisen. Die Differenz ergab sich im Wesentlichen aus dem unterschiedlichen Zinssatz für die steuerliche und die handelsrechtliche Bewertung der Pensionsrückstellungen.

Digitalisierung

Sowohl in der Wirtschaft, in der Gesellschaft als auch im Arbeitsumfeld erleben wir tiefgreifende Veränderungen und Herausforderungen durch die Digitalisierung. Um ihre Mandanten in dieser zunehmend digitalen Welt umfassend zu beraten, hat Luther diesem Thema seit Jahren besondere Beachtung geschenkt, es als Wachstumsfeld definiert und Leistungsbausteine im neuen Bereich Luther.Solutions zusammengefasst Diese Beratungsfelder wurden im aktuellen Berichtszeitraum kontinuierlich weiter ausgeweitet und die Leistungen in einer eigenen Gesellschaft, der Luther Solutions GmbH, gebündelt. Diese Lösungsangebote unterstützen die Arbeit in komplexen Mandaten mit großen Team, richten sich vor allem aber auch an die Rechtsabteilungen unserer Mandanten.

Luther.Solutions begleitet hierbei die Rechtsabteilungen in allen Phasen eines Transformationsprozesses hin zum strategischen Partner der Fachbereiche: vom strategischen Dialog, über Prozess- und Organisationsgestaltung, dem Einsatz von Legal Tech-Lösungen in der operativen Arbeit oder dem Design innovativer Formen der Zusammenarbeit. Hierzu wurde ein modular aufgebautes Lösungsangebot geschaffen, das auch immer häufiger Beratungsleistungen zu Festpreisen anbieten lässt:

Legal Design: der Lösungsansatz für komplexe Herausforderungen im Design von Workflows und Arbeitsabläufen. Durch die Analyse, das Gestalten und Optimieren von Prozessen erarbeiten die Luther Experten Lösungskonzepte, die zu einer effizienteren Abwicklung von Aufgaben in der Organisation führen.

Legal Tech: das Lösungsangebot zur ganzheitlichen Abbildung von Konzepten mittels IT-Systemen und die Verankerung im Mandat oder der Organisation. Hierfür nutzt Luther die Angebote von Innovations- und Technologiepartnern wie weltweit agierenden IT-Anbietern und jungen Start-ups.

Legal Project Management: das Unterstützungsangebot zur effizienten Steuerung komplexer Projekte. Durch bewährte Vorgehensmodelle und Tools unterstützt Luther die Projektarbeit in allen Phasen, von Initialisierung, Planung und Steuerung bis hin zum Abschluss.

Wichtig zu erwähnen ist auch der kontinuierliche Ausbau des Partner-Netzwerks. Dieser Ausbau und Dialog lässt Trends und Innovationen frühzeitig erkennen und Kooperationen gewinnbringend eingehen. So konnte das Partner-Netzwerk im Berichtszeitraum um namhafte Unternehmen aus Forschung und Lehre sowie aus dem Start-up Bereich ausgeweitet werden.

Ein weiteres wichtiges Programm im Berichtszeitraum ist Luthers Aus- und Weiterbildungsangebot „DEEP", das zwischenzeitlich mehrfach ausgezeichnet wurde. Um wichtige Antworten auf Fragestellungen der Digitalisierung zu finden, braucht es neben juristischen Grundlagen auch vielfältiges Komplementärwissen. Vor diesem Hintergrund vernetzt DEEP juristische, technologische sowie unternehmerische Themenfelder und orientiert sich gleichermaßen an aktuellen wie künftigen Herausforderungen der juristischen Beratungspraxis.

Internationalisierung und Auszeichnungen

Internationalisierung

Im Jahr 2021 hat Luther einen entscheidenden Schritt in seiner internationalen Strategie getan und gemeinsam mit der französischen Kanzlei Fidal „unyer” gegründet. Ziel ist es, eine einzigartige globale Organisation führender internationaler Unternehmen aus dem Bereich Professional Services aufzubauen. unyer hat seinen Sitz als Schweizer Verein in Zürich, ist global vernetzt und hat starke lokale Wurzeln in den jeweiligen Märkten. Der Markenname unyer basiert auf „to unite“ und soll als Call to action eine Verbindung schaffen und sie mit Leben füllen, unyer ist Sinnbild für eine starke grenzüberschreitende Einheit und verbindet alle Mitgliedsfirmen.

unyers Ansatz unterscheidet sich von bestehenden Organisationen und Netzwerken mit einer globalen Reichweite, nur einem exklusiven Mitglied pro Land und dem Anspruch, auch über juristische Beratung hinaus Leistung anzubieten.

Die Mitglieder bieten ihren Mandanten umfassende Professional Services über alle Jurisdiktionen hinweg und verfügen dabei über eine hohe Branchenexpertise. Die Organisation erzielt derzeit mit ihren drei Mitgliedsunternehmen bereits einen Umsatz von mehr als EUR 650 Millionen jährlich und umfasst über 2.500 Anwälte und Professionals in über zehn Ländern in Europa und Asien, unyer wird in den nächsten zehn Jahren kontinuierlich wachsen und bis 2030 Mitglieder aus den 20 größten Volkswirtschaften vereinen. Im September 2021 schloss sich als erstes weiteres Mitglied die unabhängige italienische Kanzlei Pirola Pennuto Zei & Associati an. Das vergangene Jahr seit der Gründung wurde intensiv genutzt, um die aufgesetzten Prozesse im unyer-Kontext bei den drei Mitgliedsunternehmen zu implementieren.

Auszeichnungen

Im Dezember 2021 zeichnete The Lawyer, einer der bekanntesten juristischen Fachzeitschriften weltweit, Luther als „Law Firm of the Year: Germany 2021" aus. Auch die höchste Auszeichnung „European Law Firm of the Year 2021“ wurde an Luther verliehen für die herausragenden Leistungen auf dem europäischen Rechtsmarkt beim Aufbau der globalen Organisation unyer sowie für zahlreiche Initiativen in den Bereichen Technology und D&I.

Im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 wurden 46 Anwälte von Luther empfohlen, von denen acht als „Führende Berater“ in ihrem jeweiligen Rechtsgebiet und drei als „Führende Berater“ in ihrer jeweiligen Region besonders ausgezeichnet wurden.

In der Ausgabe Chambers Global 2022 wird Luther weltweit für Deutschland als auch für Luxemburg und Myanmar in insgesamt vier Rechtsgebieten empfohlen. Dabei werden sechs Anwältinnen und Anwälte in die weltweiten Rankings aufgenommen - vier aus Deutschland und jeweils ein Anwalt aus den Standorten in Luxemburg und Myanmar. In der Ausgabe Chambers Europe 2022 wurde Luther in zwölf Rechtsbereichen für Deutschland und in zwei für Luxemburg empfohlen. Individuelle Rankings konnten dabei 13 Anwältinnen und Anwälte für Deutschland und zwei für Luxemburg erzielen. Im Chambers FinTech Guide 2022 wird Luther für den Bereich „Legal“ in Deutschland empfohlen und erhielt zwei individuelle Rankings.

The Legal 500 Deutschland 2022 empfiehlt Luther in 28 Rechtsgebieten, davon zwei in der höchsten Kategorie „Top Tier“. 76 Anwältinnen und Anwälte werden empfohlen, von denen zehn als „Führender Name“ oder „Name der nächsten Generation“ besonders ausgezeichnet wurden. Auch in der ersten Auflage des The Legal 500 Green Guide EMEA 2022 wurde Luther für den Bereich Deutschland aufgenommen. Dieser Guide gibt einen Überblick über das Engagement der Kanzleien im Bereich der Nachhaltigkeit und umfasst sowohl entsprechende Tätigkeiten für Mandantinnen und Mandanten als auch die eigenen bewährten Praktiken und Initiativen.

WHO’S WHO LEGAL listet 18 Anwältinnen und Anwälte im Juni 2022, von denen vier die höchste Auszeichnung als Thought Leader erhielten und zwei als Future Leader ausgezeichnet wurden. Auch im Jahr 2021 wurde Luther von der englischen Fachzeitschrift Global Arbitration Review wieder in die „GAR 100“, die weltweite Liste der von ihr bewerteten spezialisierten Kanzleien im Bereich Schiedsgerichtsbarkeit, aufgenommen.

Der Kanzleimonitor 2021/2022 empfiehlt Luther in 22 Rechtsgebieten und hat darüber hinaus 16 Anwältinnen und Anwälte von Luther in die namentlichen Empfehlungen aufgenommen.

Im Jahr 2022 zeichnet das Handelsblatt gemeinsam mit Best Lawyers insgesamt 98 Anwältinnen und Anwälte aus, davon drei als „Anwalt des Jahres". Weitere zwölf Anwältinnen und Anwälte werden als „Anwälte der Zukunft“ in ihrem jeweiligen Rechtsgebiet empfohlen.

Im Ranking der Wirtschaftswoche werden regelmäßig zahlreiche Rechtsgebiete sowie verschiedene Anwältinnen und Anwälte von Luther namentlich empfohlen.

Auch als Arbeitgeber konnte Luther sich im Berichtsjahr erfolgreich durch Auszeichnungen positionieren:

iurratio REF50 - Die besten Arbeitgeber für das Referendariat
Gesamtranking: 2. Platz
1. Platz: Bester Arbeitgeber Region Osten
1. Platz: Bester Arbeitgeber Region Westen

azur award für Karriereförderung azur Top-Arbeitgeber 2022

„Top Arbeitgeber“ - LTO-Karriere Kanzleiumfrage

Talentrocket „Arbeitgeber der Zukunft" 2022

BEST RECRUITERS bescheinigt Luther im Branchensegment Rechtsberatung ausgezeichnete Qualität beim Recruiting.

Diese Auszeichnungen sind Bestätigung, dass Luther den richtigen Kurs verfolgt, und eine große Motivation, diesen erfolgreich fortzusetzen.

Risiko und Prognose

Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2021/2022 zeigt, dass die bisherigen Investitionen in die technische Infrastruktur greifen. Die gezielte Ausrichtung auf eine digitalisierte Rechtsberatung und die Begleitung neuer Geschäftsmodelle zeigt erste Erfolge und birgt großes Potenzial für weiteres Wachstum. Dieser Weg wird in den nächsten Jahren konsequent fortgesetzt. Für das Geschäftsjahr 2022/2023 ist trotz der gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen mit einer anhaltend guten Ertragslage zu rechnen.

Risikobericht

Das Risikomanagement sowie das Qualitätssicherungssystem sind integrale Bestandteile der Managementsysteme. Sie werden insbesondere durch die Unternehmensplanung, das Management-Informationssystem und durch interne Überprüfungen unterstützt. Die Möglichkeiten, eine fehlerhafte rechtliche Beurteilung abzugeben oder einen Auftrag nicht mit der gebotenen Qualität zu erfüllen, begreift Luther als zentrale Geschäftsrisiken. Diese können zu Reputationsverlust, zu finanziellen Schadensersatzforderungen oder zu Auftragsverlusten führen. Das Risikomanagement sowie die Qualitätssicherung dienen dazu, diese Gefahren zu minimieren. Für die trotzdem verbleibenden Risiken hat Luther einen angemessenen Versicherungsschutz eingerichtet. Fachliche und organisatorische Anweisungen stellen die Qualität in der sachlichen, zeitlichen und personellen Planung und Durchführung von Aufträgen sowie in der Berichterstattung sicher. Ebenso helfen sie, die damit zusammenhängenden Risiken zu begrenzen. Diese Anweisungen sind im zentral gepflegten Qualitäts- und Risikomanagement-Handbuch festgelegt.

Prognosebericht

Die deutsche Konjunktur erholt sich langsam. Die globale Unsicherheit hinsichtlich der Entwicklung der Corona-Pandemie, die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie die Spannungen zwischen China und Taiwan werden jedoch auch Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben. Eine Vielzahl von Lieferketten sind nicht nur gestört, sondern durch den Krieg in der Ukraine zerstört. Die Konjunkturforscher des Instituts der deutschen Wirtschaft (DIW) haben ihre bislang optimistischen Prognosen relativiert, gehen für das Jahr 2022 sowie das Jahr 2023 bislang weiter von einem Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von knapp unter 3 % aus.

Die Erholung der Industrie trotz guter Auftragslage wird durch Lieferengpässe gehemmt. Drastische Preisanstiege für Energieträger und Rohstoffe sowie Transportleistungen zeichnen sich auch im Welthandel ab. Inflatorische Einflüsse werden daher in den kommenden Jahren massiv steigen.

Luther ist für ein sich rasch änderndes Umfeld hervorragend gerüstet. Luther stellt sich auf eine Abkühlung des gesamtwirtschaftlichen Umfeldes ein und fokussiert seine Kapazitäten innerhalb der Industrien verstärkt auf die energierechtliche, arbeitsrechtliche sowie Sanierungs- und Restrukturierungsberatung. Personell ist die Kanzlei gut aufgestellt und gewappnet für Marktveränderungen, die sich aus dem erwarteten geringeren Wirtschaftswachstum, einem volatilen US-Markt sowie Ereignissen mit weltpolitischen Auswirkungen ergeben könnten.

Auch wenn Risikofaktoren nicht auszublenden sind, so erwartet Luther für das kommende Geschäftsjahr 2022/2023 wieder ein profitables Wachstum.

Köln, den 22. August 2022 Köln

Elisabeth Lepique

Dr. Markus Sengpiel

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Köln, den 13. September 2022

DIPL-KFM. HANS M. KLEIN + PARTNER mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dipl.-Kfm. Matthias Klein, Wirtschaftsprüfer

Dipl.-Volksw. T. Schiffarth, Wirtschaftsprüfer